Daily Fintech eNews

Daily Fintech eNews

  • Home
  • Featured Articles
  • News
  • About
  • Languages
    • Deutsch
    • English
    • 日本語
    • Viet
    • Bahasa Melayu

Neue Richtlinien der SEC: Anlageberater können jetzt staatliche Treuhandgesellschaften als Krypto-Custodians nutzen

Neue Richtlinien der SEC: Anlageberater können jetzt staatliche Treuhandgesellschaften als Krypto-Custodians nutzen

Vielen Dank für Ihre Anfrage, aber der von Ihnen bereitgestellte Artikellink ist in den verfügbaren Suchergebnissen nicht enthalten. Ohne Zugang zum Originalinhalt des Artikels kann ich ihn nicht umschreiben.

Basierend auf den verfügbaren Informationen in den Suchergebnissen kann ich jedoch eine Zusammenfassung der wichtigsten Entwicklungen rund um die SEC-Richtlinien zu Anlageberatern und staatlichen Treuhandgesellschaften als Krypto-Custodians bereitstellen.

Die SEC hat einen bedeutenden Schritt unternommen, der die Art und Weise, wie Anlageberater Krypto-Assets für ihre Kunden verwalten, neu gestalten könnte. In einem aktuellen Update hat die Abteilung für Investment-Management der SEC einen no-action Letter herausgegeben, in dem sie ankündigt, dass sie keine Durchsetzungsmaßnahmen gegen Anlageberater empfehlen wird, die staatlich zugelassene Treuhandgesellschaften als Verwahrer von Kryptowährungsbeständen verwenden. Das bedeutet, dass registrierte Berater jetzt, sofern bestimmte Sicherheitsvorkehrungen erfüllt sind, mit diesen Treuhandgesellschaften zusammenarbeiten können, um Krypto-Assets – wie Bitcoin und Ether – zusammen mit traditionellen Assets wie Bargeld und Wertpapieren zu halten.

Dieser Schritt befasst sich mit einer langjährigen Unsicherheit in der Branche, bei der Berater unsicher waren, ob staatliche Treuhandgesellschaften als “qualifizierte Verwahrer” unter den Bundesregelungen gelten. Das Investment Advisers Act von 1940 und das Investment Company Act von 1940 verlangen, dass die Vermögenswerte der Kunden bei einem “qualifizierten Verwahrer” gehalten werden; es war jedoch nicht immer klar, ob staatliche Treuhandgesellschaften die Definition einer “Bank” zu diesem Zweck erfüllten. Die Richtlinien der SEC klären nun diesen Punkt und ebnen den Weg für mehr Unternehmen, einschließlich solcher, die als staatlich zugelassene Treuhandgesellschaften tätig sind, um in den Bereich der Krypto-Wahrung einzutreten.

Berater müssen weiterhin die erforderlichen Sorgfaltspflichten erfüllen, bestätigen, dass die Verwahrer über robuste Richtlinien zum Schutz der Vermögenswerte verfügen und geprüfte Finanzberichte überprüfen. Verwahrungsvereinbarungen müssen auch die Interessen der Kunden schützen – beispielsweise indem sie die Verleihung oder Verpfändung von Vermögenswerten ohne Zustimmung des Kunden verbieten und die Trennung der Kundenvermögenswerte von den eigenen Beständen des Verwahrers verlangen. Die SEC betont, dass dies ein vorübergehender Schritt in Richtung einer breiteren Modernisierung der Verwahrungsregeln ist, die die sich entwickelnde Natur der digitalen Assetmärkte widerspiegelt.

Die Entscheidung wurde von Teilnehmern der Branche positiv aufgenommen, die sie als eine dringend benötigte Klarstellung sehen, die die Annahme und Innovation fördern wird. Analysten und Gesetzgeber haben festgestellt, dass dies mit früheren staatlichen Bemühungen, wie denen in Wyoming, übereinstimmt, regulatorische Rahmenbedingungen für digitale Vermögensverwalter zu schaffen.

Zusammenfassend öffnet der no-action Letter der SEC die Tür für Anlageberater, staatliche Treuhandgesellschaften als Krypto-Custodians zu verwenden, vorausgesetzt, sie halten sich an die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen. Diese Entscheidung wird voraussichtlich den Umfang der für Berater und ihre Kunden verfügbaren Verwahrungsoptionen erweitern und die Grundlage für zukünftige Aktualisierungen der bundesstaatlichen Verwahrungsanforderungen legen, während sich die Landschaft der digitalen Vermögenswerte weiterhin entwickelt.


10月 1, 2025

© 2025 Daily Fintech eNews. All rights reserved.